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Der (Wieder)Eintritt

Glaube braucht Gemeinschaft. Nächstenliebe, der Glaube an Gott, soziale Verantwortung und Freude an Gemeinschaft sind Gründe für eine Mitgliedschaft in der Evangelischen Kirche. Die Kirchenmitglieder begegnen sich bei Gottesdiensten, Konzerten, Kinder- und Jugendgruppen – aber auch in den Krisen des Lebens. Viele Christinnen und Christen engagieren sich für Andere.

Diese Rechte und Pflichten haben Sie als Kirchenmitglied:

  • Sie können Taufpatin oder -pate werden.
  • Sie haben einen Anspruch auf kirchliche Amtshandlungen wie Trauung und Bestattung.
  • Sie können am Abendmahl teilnehmen.
  • Sie können an den Kirchenvorstandswahlen und Gemeindeversammlungen mit Stimmrecht teilnehmen.
  • Mit der Mitgliedschaft in einer Kirchengemeinde Ihrer Wahl sind Sie gleichzeitig Mitglied in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau und der Evangelischen Kirche in Deutschland.
  • Sie sind kirchensteuerpflichtig, sofern Sie über ein steuerpflichtiges Einkommen verfügen. Weitere Kosten entstehen mit dem Kircheneintritt nicht.

Bei Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer vor Ort, können Sie (wieder) in die evangelische Kirche eintreten.

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