AngeboteÜbersicht
Menümobile menu

Evangelische Kirche will Corona-Schutzkonzept verantwortungsvoll umsetzen

Abstand bleibt Akt der Nächstenliebe

Yvonne SchnurTürklinke der Wormser DreifaltigkeitskircheTürklinke der Wormser Dreifaltigkeitskirche

Nach den Ankündigungen der Landesregierungen in Hessen und Rheinland-Pfalz, ab Mai wieder öffentliche Gottesdienste zuzulassen, will die hessen-nassauische Kirche die damit verbundenen Auflagen wohlüberlegt umsetzen. Auch im Evangelischen Dekanat Worms-Wonnegau laufen die Vorbereitungen.

Die rund 1.100 Gemeinden im Kirchengebiet zwischen Biedenkopf und Worms erhielten am 29. April ein von den evangelischen Kirchen entwickeltes und mit dem Robert-Koch-Institut abgestimmtes Schutzkonzept. Die zwölf Punkte umfassende Handreichung zur Hygiene sieht unter anderem vor, dass Schutzmasken im Gottesdienst zu tragen sind und auf das Singen verzichtet wird. Zudem werden die Gemeinden der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) dazu verpflichtet, bei den Zusammenkünften auf die üblichen Mindestabstände zu achten.

Besondere Sicherheitsmaßnahmen für Rheinland-Pfalz
Für rheinland-pfälzische Gemeinden sieht die Landesregierung außerdem vor, dass nicht mehr als 50 Personen einem Gottesdienst beiwohnen dürfen. Ferner sind alle Besucher mit Adresse und Telefonnummer zu erfassen, um eine eventuelle Infektionskette nachvollziehen zu können. Diese Liste muss 21 Tag lang aufbewahrt werden und wird danach vernichtet.
 
Kirchengemeinden entscheiden, wann wieder Gottesdienst gefeiert wird
„Auch, wenn sich Menschen wieder in Kirchen zu Gottesdiensten treffen können, ist es sehr wichtig, dabei die erforderlichen Schutzmaßnahmen im Blick zu behalten. Seitens des Dekanats bieten wir den Kirchengemeinden unsere Beratung an, wie sich das Schutzkonzept sinnvoll umsetzen lässt“, so Alexander Ebert, Präses des Evangelischen Dekanats Worms-Wonnegau. Laut Kirchenordnung beschließen die Kirchenvorstände der Gemeinden, wann Gottesdienste gefeiert und wie die Schutzmaßnahmen eingehalten werden können.

Neustart sorgfältig vorbereiten, alternative Formate fortführen
Ein Neuanfang unter den Bedingungen der Epidemie solle gut überlegt und bewusst gestaltet werden, so der hessen-nassauische Kirchenpräsident Volker Jung. Deshalb werde vielerorts erst am 10. Mai oder auch später wieder in der Kirche Gottesdienst gefeiert. Jung: „Ausdrücklich betone ich, dass mit der Möglichkeit, Gottesdienste in den Kirchen zu feiern, keine Verpflichtung dazu besteht. Es kann auch eine geistlich gut verantwortete Entscheidung sein, noch eine Zeit lang auf die gottesdienstliche Versammlung zu verzichten.“ Nach wie vor seien daher die medialen Gottesdienstangebote wichtig. „In den vergangenen Wochen entstanden auch in unseren Kirchengemeinden neue Formate, wie Online-Andachten, TV-Gottesdienste oder geistliche Impulse in den Zeitungen. Solche Angebote und insbesondere auch die Seelsorge per Telefon und E-Mail sollen zunächst aufrechterhalten werden“, so Dekan Harald Storch.

Kirchenpräsident: Abstand bleibt Akt der Nächstenliebe
Jung erinnert nochmals an das Ziel der bisherigen Einschränkungen. Das Verbot gottesdienstlicher Versammlungen habe vor allem dazu gedient, Menschen besonders zu schützen, die wegen ihres Alters oder wegen Vorerkrankungen gefährdet seien. Jung: „Gerade, weil uns aus unserem Glauben heraus so viel daran liegt, Menschen nicht zu gefährden und Schwache zu schützen, halten wir es für geboten, die staatlichen Einschränkungen mitzutragen. Abstand halten war und ist für mich in dieser Zeit ein Akt der Nächstenliebe.“   

Weitere Informationen sowie die stets aktuellen Richtlinien unter: www.unsere.ekhn.de/corona

Diese Seite:Download PDFDrucken

to top