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Finanzspritze für den Kanal 70

Spenden steuerlich absetzbar

Ob und zu welchen Bedingungen sind Spenden zugunsten des Kanal 70 einkommensteuerlich absetzbar? Pfarrer Axel Held, Fundraiser für das Kanal 70-Projekt, informiert:

Kanal 70Logo Kanal 70 Jugend- und Kulturzentrum
  • Da der Kanal 70 eine Einrichtung  der Evangelischen Kirche ist, sind Zuwendungen zugunsten des Kanal 70 einkommensteuerlich (in der Regel als Sonderausgaben) absetzbar.

  • Für die steuerliche Anerkennung benötigen Spender*innen eine Zuwendungsbestätigung. Das ist im allgemeinen Sprachgebrauch eine Spendenquittung oder Spendenbescheinigung.
  • Bei Zuwendungen bis zu 200 EUR braucht es in der Regel keine Zuwendungsbestätigung durch den Spendenempfänger. In diesem Fällen reicht die Buchungsbestätigung der Bank oder der entsprechende Kontoauszug mit den einschlägigen Daten: Empfänger, Spenderin, Betrag und Zahlungsdatum
  • Diese Belege müssen nicht mehr der anstehenden Einkommensteuer-Erklärung beigefügt werden, müssen aber für mindestens ein Jahr sorgfältig aufgebahrt werden, um sie auf Anforderung des Finanzamts vorlegen zu können!

 
Pfarrer Axel Held ergänzt: Grundsätzlich werden bei Spenden über 200 EUR Zuwendungsbestätigungen automatisch ausgestellt. Dies wird demnächst in der Regel auch weiter geschehen. Da zur Zeit allerdings die kirchliche Buchhaltung auf ein neues Buchhaltungsprogramm umgestellt wird, ist der kirchlichen Regionalverwaltung die nötige Adresse nicht einsehbar, selbst wenn die Anschrift auf dem Bankbeleg angegeben ist. Axel Held bittet also darum, wenn Spendenbescheinigungen wider Erwarten nicht zugestellt werden, sich mit ihm in Verbindung zu setzen. Telefon: 0176 64 4747 19 oder unter spende@kanal70.de
 
Die Spenden können auf eines der beiden Konten überwiesen werden:
 
Volksbank Alzey-Worms
IBAN: DE57 5509 1200 0000 2645 04
Verwendungszweck:
Kanal 70 / HHST 91 60.00.1 1 00.1 0.2200

Sparkasse Worms-Alzey-Ried
IBAN: DE57 5535 001 0 0004 0080 1 8
Verwendungszweck:
Kanal 70 / HHST 91 60.00.1 1 00.1 0.2200

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