Betreuung Sterbender verbessern: Hessen-Nassau unterzeichnet Charta

Hessen-Nassau setzt seine Unterschrift unter die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“. Die Initiative will die Situation Betroffener verbessern. Nicht nur Organisationen können sich dafür einsetzen.

Die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) hat am Sonntag (12. Februar) die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ unterzeichnet. Die Charta zielt darauf ab, Sterben als Teil des Lebens zu begreifen und die Bedürfnisse der Sterbenden uneingeschränkt zu respektieren. Sie setzt sich besonders für Menschen ein, die aufgrund einer lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. Die Charta will zudem auf eine nachhaltige Entwicklung der Hospizkultur in der Gesellschaft, in Pflegeeinrichtungen, Krankenhäusern und alternativen Wohnformen hinwirken.

Bedürfnisse Strebender in Mittelpunkt stellen

„Ich bin dankbar, dass zahlreiche Hospizinitiativen mit vielen haupt- und ehrenamtlich Engagierten Sterbende begleiten. Die Bedürfnisse der Sterbenden und ihrer An- und Zugehörigen werden ernst genommen. Sie stehen im Mittelpunkt“, sagte Ulrike Scherf, Stellvertretende Kirchenpräsidentin der EKHN bei der Unterzeichnung. Es sei wichtig, diese hospizliche Begleitung neben der palliativen Versorgung auszubauen und gut zu finanzieren.

Unterzeichnung bei Arnoldshainer Hospiztagen

Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen“ wurde bei den Arnoldshainer Hospiztagen unterzeichnet, die genau vor 32 Jahren zum ersten Mal in dem Taunusort stattfanden. Die Arnoldshainer Hospiztage gehören zu den ältesten und wichtigsten Foren in Deutschland zur Arbeit mit Sterbenden. Ehrenamtliche und Pflegekräfte können sich dort ebenso austauschen wie Ärztinnen und Ärzte oder Seelsorgerinnen und Seelsorger. Die Tagung wird gemeinsam von EKHN, Evangelischer Akademie und Diakonie Hessen organisiert.

Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen

Die „Charta zur Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland“ setzt sich für Menschen ein, die aufgrund einer fortschreitenden, lebensbegrenzenden Erkrankung mit Sterben und Tod konfrontiert sind. In fünf Leitsätzen formuliert die Charta Aufgaben, Ziele und Handlungsbedarfe, um die Betreuung schwerstkranker und sterbender Menschen in Deutschland zu verbessern. Dazu gehört unter anderem die öffentliche Aufklärung zum Thema Sterben ebenso zu Verbessern wie Angebote zur Fort- und Weiterbildung, Die Charta ist dabei nicht nur ein Projekt von Institutionen und Organisationen: Jede und jeder Interessierte kann sich für die Anliegen der Charta einsetzen. Mehr als 2.800 Organisationen und 30.000 Privatpersonen haben sie bereits unterzeichnet.  Getragen wird der Charta-Prozess von der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP), dem Deutschen Hospiz- und Palliativverband (DHPV) und der Bundesärztekammer (BÄK).