Die Energiepreissteigerungen werden entgegen den Erwartungen der Politik die Mehrheit der Mitgliedseinrichtungen der Diakonie Hessen erst Ende 2023 mit voller Wucht treffen. Dies ergab eine Umfrage, die der Landesverband im Februar bei seinen Mitgliedern durchgeführt hat. „Das Thema kann von uns unter den derzeitigen Rahmenbedingungen keineswegs als erledigt betrachtet werden, da es sich auch angesichts zu erwartender steigender Personalkosten eher noch verschärfen wird“, sagte Carsten Tag, Vorstandsvorsitzender der Diakonie Hessen. Demnach waren lediglich ein Viertel der Teilnehmenden bisher von einer Energiepreiserhöhung betroffen. Drei Viertel der Teilnehmenden gaben an, dass bei ihnen erst Ende 2023 eine Erhöhung ansteht, da erst dann die langfristigen Verträge auslaufen.
Nur unzureichende Entlastung durch die Gas- und Strompreisbremse
Die Untersuchung hat weiterhin ergeben, dass Kostensteigerungen von durchschnittlich 300 Prozent (das ist das 3-fache der derzeitigen Kosten) beim Strom und ca. 400 Prozent (das 4-fache) beim Gas möglich sind, bevor die Preisbremsen greifen. „Dies bestätigt auch unsere Abfrage bei den Einrichtungen, die bereits von einer Gas- und Strompreiserhöhung betroffen sind. Die Preisbremsen greifen erst viel zu spät und lösen insbesondere bei großen Einrichtungen der sozialen Arbeit nicht das Problem. Diese bleiben dann auf dem überwiegenden Teil der Kosten sitzen und können diese Preissteigerung nicht weitergeben. Sie brauchen daher schnell Hilfe, um nicht finanziell in Schieflage zu geraten“, so der Vorstandsvorsitzende weiter.
Forderung nach entsprechendem Hilfsfonds
„Es braucht für diesen ungedeckten Kostenteil dringend eine Refinanzierung über einen Hilfsfonds des Landes Hessen, so wie es der Bund den Ländern mit der Umsetzung der Gas- und Strompreisbremse aufgegeben hat“, so Carsten Tag abschließend.
Hintergrund Umfrage
Die Untersuchung der Gas- und Strompreisentwicklung der Mitglieder der Diakonie Hessen anhand der Entwicklung der Arbeitspreise je Kilowattstunden (kWh) im Zeitraum von 1. Quartal 2022 bis 1. Quartal 2023 hatte einerseits zum Ziel, bei Teilnehmenden, die von einer Erhöhung betroffen waren, eine Beurteilung der Wirkung der Gas- und Strompreisbremse durch Heranziehung der jeweils gültigen Referenzwerte abzufragen. Andererseits wurde die verbleibende Laufzeit der bestehenden Verträge, sofern diese noch nicht von einer Erhöhung betroffen waren, ermittelt. Dazu gehörte auch eine Beurteilung des potentiellen Risikos der Teilnehmenden nach Ende der Vertragslaufzeit, die noch nicht von einer Erhöhung betroffen waren, bis zu den jeweils gültigen Referenzwerten, ab denen die Preisbremsen greifen.