Menschen mit Behinderung kommen in den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten. Sie sind keine Objekte der Betreuung, sondern Subjekte ihrer Lebensgestaltung und Träger*innen von Rechten, vor allem des Rechts auf Selbstbestimmung. Wurden die unterschiedlichsten Behinderungen bis zur Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention (2009) eher „defizitär“ gesehen, so rückt ab 2009 die ressourcenorientierte Sichtweise in den Vordergrund. Körperliche, seelische, sprachliche, psychische und intellektuelle Behinderungen sind Ausdruck der Vielfalt der verschiedenen Möglichkeiten des menschlichen Seins, die den kulturellen Reichtum der Gesellschaft kennzeichnen, deren Mitglieder in Verschiedenheit und Vielfalt zusammen leben. „Sonderwelten“ soll es nicht mehr geben, sondern stattdessen soll allen Menschen ein gleichberechtigter Zugang bzw. eine gleichberechtige Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiert werden.
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