Die Vertreter:innen aus 34 Kirchengemeinden kam am 5. Dezember die Synode des Evangelischen Dekanats Worms-Wonnegau zu ihrer halbjährlichen Tagung zusammen. Das Gremium von insgesamt 67 gewählten oder berufenen Vertreter:innen tagte im evangelischen Gemeindehaus in Eich, während ihrer Sitzung hatten die Synodalen neben dem Haushalt vor allem das Wohl sowie die Rechte geflüchteter Menschen im Blick.
Kollekte für die Flüchtlingshilfe
„Für die Integration ist eine menschenwürdige Wohnung Voraussetzung“, wandte sich Pfarrer i.R. Peter Oldenbruch an die Synodalen. In seinem Bericht über die Ökumenische Flüchtlingshilfe gGmbH informierte Oldenbruch darüber, dass derzeit 29 Menschen, darunter 15 Kinder, in den acht Wohnungen der Initiative in Mainz, Bingen, Worms und Nierstein untergebracht seien. Die 1992 gegründete Ökumenische Flüchtlingshilfe ist eine gemeinnützige Gesellschaft zur Förderung von Geflüchteten und Asylbewerbern. Neben der Vermietung berät und betreut eine Sozialarbeiterin die Menschen. Die ökumenische Flüchtlingshilfe unterstützt über diese Kernaufgabe hinaus einzelne Geflüchtete in besonderen Notsituationen. Das Evangelische Dekanat Worms-Wonnegau ist seit 2015 Gesellschafter der gGmbH. Peter Oldenbruch, Geschäftsführer der Ökumenischen Flüchtlingshilfe, bat die Synodalen darum, sich in ihren Kirchengemeinden dafür einzusetzen, dass im kommenden Jahr eine der freien Kollekten der Ökumenischen Flüchtlingshilfe gewidmet werde, etwa um die Teilnahme an Deutschkursen zu ermöglichen.
Bericht über Kirchenasyl
Pia Gaffron von der Diakonie Darmstadt referierte über das Kirchenasylverfahren: „Die vorübergehende Aufnahme von Geflüchteten in eine Kirchengemeinde kann eine Abschiebung verhindern, indem eine erneute, sorgfältige Prüfung der Situation von Betroffenen durch die zuständigen Behörden und Gerichte erreicht wird.“ Dabei stehe das Kirchenasyl in einer jahrtausendealten Schutztradition, das sich in den letzten Jahrzehnten zu einer Praxis entwickelt hat, die als letzter legitimer Versuch Betroffenen helfen kann, denen durch Abschiebung ernste Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit sowie Menschenrechtsverletzungen drohen. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und die Kirchen haben sich 2015 auf das sogenannte Dossierverfahren geeinigt: Sobald eine Kirchengemeinde eine Person vorübergehend in ihren Schutz aufnimmt, meldet sie dies den Behörden. Im Anschluss legt sie dem BAMF die individuellen Gründe für die Gewährung von Kirchenasyl in einem ‚Härtefalldossier‘ dar. In der überwiegenden Zahl der Fälle werde im Asylverfahren im Anschluss an ein Kirchenasyl eine Schutzberechtigung festgestellt oder später durch gute Integration ein Bleiberecht erreicht, so Gaffron.
Haushalt: Positive Bilanz, Budget für Kirchenasyl
Der Haushalt für 2025 mit einer positiven Bilanz und einem Gesamtvolumen von rund 22 Mio. Euro, davon sind allein 20 Mio. für den Bereich Kindertagesstätten vorgesehen, wurde von der Dekanatssynode mit einer Enthaltung beschlossen. Im Haushalt sehen die Synodalen außerdem ein Budget von 5.000 Euro vor, um diejenigen Kirchengemeinden zu unterstützen, die Kirchenasylverfahren durchführen. „Die Synode des Evangelischen Dekanats Worms-Wonnegau dankt allen, die sich bisher für Kirchenasyl im Gebiet des Dekanats engagiert haben. Die Synode ermutigt alle Kirchengemeinden und Nachbarschaftsräume, Menschen Schutz zu gewähren, denen durch Abschiebung Menschenrechtsverletzungen und ernste Gefahr für ihre Freiheit und für Leib und Leben drohen“, trug Dekanatspräses Alexander Ebert aus der Beschlussvorlage des Dekanatssynodalvorstandes vor, über die mit 43 Ja-Stimmen, drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung entschieden wurde. Zudem legte die Synode fest, dass die Kirchengemeinden im kommenden Jahr eine der freien Kollekten dem Kirchenasyl im Dekanat widmen.
Tagung im Zeichen von Demokratie und Menschenrechten
„Als Vorsitzender dieses Gremiums freut es mich besonders, dass sich die Synodalen im Verlauf der Tagung mehrfach deutlich für die Bewahrung der Demokratie und die Stärkung der Menschenrechte ausgesprochen haben. Dies haben sie durch ihre Beschlüsse wie auch durch Wortbeiträge deutlich gemacht. Als Kirchenleitung in der Region ist es unsere gesellschaftliche Verantwortung, uns im Sinne christlicher Nächstenliebe zu positionieren und entsprechend zu handeln. Dieser Aufgabe kommen wir nach, wenn wir Schutzsuchende unterstützen – Kirchenasyl ist ein Beispiel für praktizierte Menschlichkeit“, zog Dekanatspräses Alexander Ebert am Ende des Abends sein Fazit.